Steuervorteil bei der Gartengestaltung für Privatkunden

Haushaltsnahe Dienstleistung

Seit dem 01.01.2003 unterstützt die Bundesregierung mit dem „Konjunkturprogramm 1“ und dem Familienleistungsgesetz Privatkunden mit Grundbesitz. Die steuerliche Förderung „haushaltsnaher Dienstleistungen“ kann somit auch für Gartengestaltung in Anspruch genommen werden.

Derzeit können Sie Arbeitskosten (Maschinen-, Lohn- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel Gartenbauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, steuerlich geltend machen. Als Steuervorteil werden 20% von 6000,-€ – also maximal 1.200,-€ – gewährt. Somit könnten Sie für eine Gartengestaltung 1.200,-€ beim Finanzamt steuerlich geltend machen.